Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (B2B)
Stand: 12.02.2026
für die Nutzung des VYRA Powerbank-Sharing-Systems
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der VYRA Power GmbH, Schillerstraße 21, 73054 Eislingen/Fils (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Partner“) über den Erwerb und den Betrieb des VYRA Powerbank-Sharing-Systems.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Powerbank-Sharing-Systems bestehend aus:
- einer Powerbank-Station (6, 12, 24 oder 36 Ladeplätze),
- zugehörigen Powerbanks,
- Zugang zu einem webbasierten Verwaltungsdashboard,
- technischer Betreuung,
- Software-Updates,
- Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(2) Das System ermöglicht Endkunden die entgeltliche Ausleihe von Powerbanks gegen bargeldlose Zahlung per Kredit- oder Debitkarte oder über die App
(3) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keinen Mindestumsatz.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation des Systems stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Registrierung des Partners und Annahme durch den Anbieter zustande.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Kaufpreise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Netto-Kaufpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer laut aktueller Preisliste und abzgl. Mengenrabatt
(2) Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Gerät der Partner in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
§ 5 Umsatzbeteiligung und Abrechnung
(1) Der Partner erhält 80 % der durch die Vermietung erzielten Bruttoumsätze.
(2) Der Anbieter erhält 20 % als Vergütung für Plattformbetrieb, Zahlungsabwicklung, Systemwartung und Support.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich automatisiert. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen.
(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Der Anbieter haftet nicht für Störungen im Verantwortungsbereich des Zahlungsdienstleisters.
§ 6 Pflichten des Partners
(1) Der Partner verpflichtet sich, die Station:
- an einem geeigneten, zugänglichen Standort zu betreiben,
- ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
- vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen zu schützen,
- regelmäßig zu reinigen,
- nicht ohne Zustimmung technisch zu verändern.
(2) Der Partner ist verpflichtet, Störungen unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Partner trägt die Verkehrssicherungspflicht am Standort.
§ 7 Wartung und Gewährleistung
(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
(2) Bei Vorliegen eines Sachmangels ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nur, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung,
- Verschleißteile,
- Schäden durch Vandalismus oder höhere Gewalt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen,
- wiederholter Vertragsverletzung,
- Insolvenzeröffnung,
- erheblicher Beschädigung der Station.
(4) Mit Vertragsende endet der Zugang zum Partner-Dashboard.
§ 10 Eigentum und Weiterveräußerung
(1) Das Eigentum an der Station geht mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Partner über.
(2) Eine Weiterveräußerung ist nur an gewerbliche Erwerber zulässig, die sich als neuer Partner registrieren.
(3) Der Anbieter ist vor Weiterveräußerung schriftlich zu informieren.
§ 11 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Marken-, Software- und Systemrechte verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Partner erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der VYRA Power GmbH.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.